Was zahlt eine Wohngebäudeversicherung?
Jeder, der ein Haus besitzt, sollte eine Wohngebäudeversicherung haben. Die Versicherung von Eigentumswohnungen wird in der Regel von der Wohnungseigentümergemeinschaft übernommen. Die heute übliche Wohngebäudeversicherung deckt alle Sturmschäden am Gebäude ab. Sie deckt auch Feuer-, Leitungswasser- und Hagelschäden ab. Treten Folgeschäden auf, übernimmt die Versicherung diese. Wenn beispielsweise Wasser durch ein Dach in Ihr Haus eindringt und Schäden verursacht, übernimmt der Versicherer die Reparaturkosten. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Wiederherstellung des Hauses nach einem Sturm.
Zahlt die Versicherung jeden durch Wind und Sturm entstandenen Schaden?
Nur sogenannte „Sturmschäden“ (also Schäden durch Sturm) sind in der Regel durch Gebäude- und Hausratversicherungen abgedeckt. Allerdings spricht man bei einem Unwetter erst dann von einem Sturm, wenn mehr als acht Windstärken herrschen, bzw. der Wind erreicht eine Geschwindigkeit von über 61 Stundenkilometern.
Wer zahlt, wenn ein gesunder Baum ein Nachbarhaus beschädigt?
Wurde der Schaden durch einen versicherten Sturm verursacht, übernimmt in der Regel die Versicherung des geschädigten Nachbarn (alle Kosten). Wenn es die Situation erfordert, greift diese dann zu Regress beim Verursacher des Schadens.
Wenn ein versicherter Sturm die Schadenursache war, zahlt die eigene Gebäudeversicherung den Schaden. Ein „sturmloses“ Umstürzen eines krankhaften Baums geht zulasten des Hauseigentümers
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