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Wer eine Immobilie kauft, tritt immer in die bestehende Gebäudeversicherung ein. Kauft man z. B. ein Haus, erhält man ein Sonderkündigungsrecht. Dieses kann man, sobald man im Grundbuch steht, innerhalb eines Monats ausüben und die Gebäudeversicherung entweder zu sofort kündigen oder eben zum Jahresende.
Die Immobilie muss dann nahtlos bei einer anderen Gebäudeversicherung versichert werden.

Dies bedeutet, dass man bei Immobilienkauf die Möglichkeit hat, die bestehende Versicherung zu kündigen und stattdessen eine neue zu wählen. Eine neue Versicherung kann z. B. günstiger sein, wenn man einen besseren Tarif findet. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Kündigung der bestehenden Versicherung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen muss.

Der Käufer muss also unbedingt prüfen, ob die bestehende Gebäudeversicherung seinen Bedürfnissen entspricht. Wenn nicht, sollte die Kündigung rechtzeitig vorgenommen werden, um die Kosten für die Versicherung zu senken.

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